Bei der Begutachtung der Verhandlungsfähigkeit wird geprüft, ob eine beschuldigte Person in der Lage ist, an einer Hauptverhandlung sinnvoll und eigenverantwortlich teilzunehmen. Dazu gehört, das wesentliche Geschehen in der Verhandlung zu verstehen, die eigene Rolle und die Bedeutung der erhobenen Vorwürfe zu erfassen sowie mit Verteidigung und Gericht angemessen zu kommunizieren.
Im Rahmen eines rechtspsychologischen Gutachtens wird beurteilt, ob psychische Störungen, kognitive Einschränkungen oder andere Beeinträchtigungen diese Fähigkeiten wesentlich einschränken. Grundlage der Beurteilung sind eine sorgfältige Aktenanalyse und eine persönliche Untersuchung der betroffenen Person.
