Gutachter oder Sachverständige werden von Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften beauftragt, um diesen durch Vermittlung ihrer Sachkunde bei der Beantwortung spezifischer Fragen zu helfen.
Als rechtspsychologische Sachverständige bieten wir Hilfestellungen bei Fragen zur Glaubhaftigkeit eines Zeugen, der Rückfallgefahr oder Gefährlichkeit eines bereits verurteilten Straftäters, der Verantwortungsreife jugendlicher Täter oder zu möglichen Einschränkungen der Schuldfähigkeit oder Verhandlungsfähigkeit wegen psychischer Krankheiten. Unter bestimmten Umständen kann die Unterbringung eines Straftäters im Maßregelvollzug notwendig sein.  Auch hier kann das Hinzuziehen eines Sachverständig sinnvoll sein oder ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Als Sachverständige sind wir neutral und fußen unsere Gutachten auf den durch die Ermittlungsbehörden bereitgestellten Akten und ein oder mehrere persönliche Gespräche mit den Probanden.

Bei der Erstellung unserer Gutachten orientieren wir uns an den den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, wie sie vom Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen vorgegeben wurden. Ebenso bindend sind die wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtung des BGH sowie die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten.