Fachlich fundierte und unabhängige Begutachtung für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Schwerpunktmäßig zu Glaubhaftigkeit, Schuldfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Verantwortungsreife sowie Gefährlichkeit und Rückfallprognose.

Gutachter oder Sachverständige werden von Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften beauftragt, um diesen durch Vermittlung ihrer Sachkunde bei der Beantwortung spezifischer Fragen zu helfen.
Als rechtspsychologische Sachverständige bieten wir Hilfestellungen bei Fragen zur zur Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage, zur Rückfallgefahr und Gefährlichkeit bereits verurteilter Personen, der Verantwortungsreife jugendlicher Beschuldigter oder zu möglichen Einschränkungen der Schuldfähigkeit oder Verhandlungsfähigkeit wegen psychischer Krankheiten. Unter bestimmten Umständen kann die Unterbringung eines Straftäters im Maßregelvollzug notwendig sein.  Auch hier kann das Hinzuziehen eines Sachverständigen sinnvoll sein oder ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Begutachtung erfolgt unabhängig von den Interessen der Verfahrensbeteiligten. Grundlage sind die zur Verfügung gestellten Akten, die einschlägigen wissenschaftlichen Standards sowie persönliche Explorationen und weitere diagnostische Informationen.

Bei der Erstellung unserer Gutachten orientieren wir uns an den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, wie sie vom Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen vorgegeben wurden. Ebenso bindend sind die wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtung des BGH, die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten und die Mindestanforderungen für Prognosegutachten.