Eine aussagepsychologische Begutachtung oder Glaubhaftigkeitsbegutachtung untersucht die Frage, wie die Aussage einer Zeugin oder eines Zeugen fachlich einzuordnen ist. Dabei geht es nicht um eine persönliche Bewertung der Person, sondern um die wissenschaftlich fundierte Beurteilung der Aussagequalität.
Im Rahmen der Glaubhaftigkeitsbegutachtung soll anhand aussagepsychologischer Methoden überprüft werden, inwiefern die Aussage einer Person zu einem bestimmten Ereignis als glaubhaft einzustufen ist. Dabei erfolgt die strenge Orientierung an einem wissenschaftlichem Vorgehen, bei dem verschiedenen Gegenhypothesen zur Wahrannahme überprüft werden.
Eine Glaubhaftigkeitsbegutachtung ist eine komplexe Untersuchung, bei der sowohl die Person des Probanden, als auch seine Angaben zum Tatgeschehen ganz genau beleuchtet werden müssen. Oftmals werden ergänzende Informationen von Dritten, wie Therapeuten, Ärzten oder Sozialarbeitern hinzugezogen, um ein möglichst aussagekräftigen Eindruck vom Probanden zu erhalten.
Diese Gutachten werden meist hinsichtlich der Angaben von Zeugen, die oftmals selbst als Geschädigte auftreten, erstellt. Die Angaben eines Beschuldigten werden in der Regel keiner Glaubhaftigkeitsbegutachtung im rechtspsychologischen Sinne unterzogen.

