Bei der Begutachtung der strafrechtlichen Verantwortungsreife wird geprüft, ob ein Jugendlicher zum Zeitpunkt der Tat entwicklungspsychologisch bereits hinreichend reif war, das Unrecht seines Handelns zu verstehen und sein Verhalten entsprechend zu steuern. Dabei wird strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht automatisch vorausgesetzt, sondern im Einzelfall anhand der persönlichen Entwicklung und Lebenssituation bewertet. Grundlage der Beurteilung bilden eine sorgfältige Aktenanalyse und eine persönliche Untersuchung des Jugendlichen.
