Straftäterbegutachtung

Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, seinem Auftraggeber Informationen zur Verfügung zu stellen. Grundlage bildet dabei seine Sachkunde und seine Erfahrung in Themenfeldern, die eine besondere fachliche Expertise erfordern. Auftraggeber können alle Instanzen der Strafverfolgung sein. Am häufigsten sind die Staatsanwaltschaft oder das Gerichten. Diese beauftragen dann, wenn sie selbst nicht über ausreichendes Fachwissen zur Beurteilung der relevanten Fragestellung vorliegt. Typische Fragestellungen können die nach der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage, der Schuldfähigkeit eines Beschuldigten oder der Prognose eines Untergebrachten sein.