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Ablauf einer Begutachtung
Nach ausführlicher Analyse aller Akten, die mir der Auftraggeber zur Verfügung stellt, werde ich mich an Sie wenden und einen oder mehrere Termine zur persönlichen Begutachtung vereinbaren. Diese Gespräche sollen dazu dienen, Ihnen eine Möglichkeit zu geben, von sich selbst und Ihrer Situation zu berichten und zum Sachverhalt Stellung zu beziehen. Zudem können Sie helfen wichtige Fragen klären. Über den zu erwartenden zeitlichen Umfang einer Untersuchung werden Sie im Rahmen unserer Terminabsprache genauer informiert. Im Rahmen der Untersuchung erfolgt in der Regel ein Gespräch zu ihrer Person, ihrer Biografie und auch zum Sachverhalt. Es kann auch vorkommen, dass sie Fragebögen oder Tests bearbeiten sollen. Die Untersuchung erfolgt auch bei jungen Probanden im Zweiergespräch und ohne Anwesenheit einer Dritten Person.
Schweigepflicht
Den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens im Strafprozess erteilten Ermittlungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Amts- oder Landgericht). Dem Auftraggeber gegenüber besteht für den Gutachter daher auch keine Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die im Rahmen der Aktenanalyse und der persönlichen Exploration gewonnenen Einblicke aus gutachterlicher Sicht bewertet und daraus ein Befund abgeleitet wird. Das gewonnene Wissen stellt der Gutachter dem Auftraggeber dann zur Verfügung.
Gegenüber anderen Personen besteht Schweigepflicht, das bedeutet das keine Informationen an Dritte herausgegeben werden dürfen.
Unparteilichkeit
Der Gutachter ist unparteilich. Das bedeutet, dass er weder auf der Seite des Probanden noch einer anderen steht. Er ist weder der Staatsanwaltschaft noch der Verteidigung oder anderen Verfahrensbeteiligten unterstellt. Das Ergebnis seiner Untersuchung fußt allein auf den gewonnenen Informationen und seiner fachlichen Expertise. Diese wiederum sollte sich stets an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.