Beauftragung

In der Regel wird ein Gutachtenauftrag durch Beweisbeschluss angeordnet und schriftlich erteilt. Zuvor steht die kurze Absprache mit dem Gutachter, um sicher zu stellen, dass dieser prinzipiell geeignet ist, die Fragestellung zu beantworten.

Soll ein Gutachtenauftrag oder ein Auftrag für eine methodenkritische Stellungnahme erteilt werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit mir auf.